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Jugendschutz im Webradio (JMStV)
Ein heißes Thema
Viele Webradios haben einen Text oder Bild, auf Ihrer HP, wo
drin steht, "Wir halten uns an das Jugendschutzgesetz".
Dies ist eine Gesetzeswidrige Aussage, da es von keinem Gesetz
gedeckt wird.
Zur Aufklärung, das Jugendschutzgesetz ist nur für den
öffentlichen Raum zuständig, das bedeutet, für alle Geschäfte,
wo Alkohol angeboten wird, Kneipen und Gaststätten /
Discotheken oder den öffentlichen Verkehrsraum.
Für den Bereich Medien und Webradio ist dieses Gesetz absolut
nicht zuständig und es wird darin auch nicht aufgeführt.
Der Webradio / Radio oder auch Fernsehen, ist der
Medienstaatsvertrag und daraus resultierend der
Jugendmedienstaatsvertrag zuständig.
In beiden Staatsverträgen, gibt es auch keine direkte aussage
dazu, sondern nur folgendes, "Ein Jugendlicher / Kind, welches
einem Webradio zuhört, tut dieses von zu Hause aus und
unterliegt dort, der Aufsichtsplicht, der
Erziehungsberechtigten".
Die Aussage, wir halten uns an das Jugendschutzgesetz, ist
Klage würdig und es wurde auch schon Urteile gesprochen, da es
als Diskriminierung angesehen wird.
Kommen wir zu dem Punkt, wie will man das auch als
Webradiobetreiber überprüfen? Das einzige was ein
Webradiobetreiber sehen kann, ist die IP, Daten welche in einem
Profil eingetragen werden, kann keiner überprüfen.
Um eine Überprüfung zu ermöglichen, geht dieses nur über eine
spezielle Firma, welche dieses über eine Personalausweis
abfrage machen darf. Selbst dann ist aber kein 100% Schutz
gegeben, da sich ein Jugendlicher, auch mal schnell den Ausweis
der Eltern holen kann.
Selbst das Senden, mit dem sogenannten Muttizettel, ist nichts
rechtens, weil auch dieses der Eltern obliegt. Der einzige und
zu empfehlende Weg wäre es, sich mit den Eltern gemeinsam an
einen Tisch zu setzen.
Hier nun auch ein Link zum Medienstaatsvertrag ---
medienstaatsvertrag.org/mediengesetz
Also kommen wir zum eindeutigen Hinweiss, der Verweis auf das
Jugendschutzgesetz im Webradio ist falsch und somit nicht
erlaubt. Mehr hierzu: https://www.wmig.de/jugendschutz.html
Trucker-Radio-WSW/Radio-Fernfahrer-FM und Brummifahrer-Radio
ist GEMA und GVL registriert nach deutschem Recht und damit ein
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